Erkundung
Vorhandene Informationen und Materialbefunde in die Planung einbeziehen.
Regelwerk richtig anwenden
Die TRGS 519 konkretisiert Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest. Sie ist kein Werbesiegel, sondern ein technisches Regelwerk, das auf die konkrete Tätigkeit angewendet werden muss.
Gefährdungsbeurteilung, Qualifikation, technische Ausstattung, Arbeitsplan, Anzeige beziehungsweise weitere betriebliche Voraussetzungen richten sich nach Tätigkeit und Risikoeinstufung. Änderungen der Rechtslage und des Regelwerks müssen aktuell geprüft werden.
Vorhandene Informationen und Materialbefunde in die Planung einbeziehen.
Erforderliche Sach- und Fachkunde projektbezogen zuordnen.
Faserfreisetzung verhindern oder minimieren und Dritte schützen.
Verantwortung, Arbeitsablauf, Anzeige und Dokumentation klären.
Firmensitz ist Bayreuth. Unsere Einsatzteams arbeiten in allen Bundesländern. Ob und wann ein Projekt übernommen werden kann, wird anhand von Umfang, Entfernung, Teamverfügbarkeit und technischer Machbarkeit bestätigt.
Das Angebot beschreibt die enthaltenen Arbeiten und grenzt bauseitige Leistungen, Folgegewerke sowie nicht untersuchte Materialien eindeutig ab.
TRGS 519 ist ein technisches Regelwerk und kein allgemeines Unternehmenszertifikat. Maßgeblich sind die für die konkrete Tätigkeit erforderlichen Nachweise und Voraussetzungen.
Auch private Arbeiten an Asbest unterliegen rechtlichen Beschränkungen und Schutzanforderungen. Vor Eigenarbeiten sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht die TRGS 519 und zugehörige Änderungen.
Offizielle Informationen: TRGS 519 bei der BAuA · § 11a GefStoffV
Senden Sie uns Standort, Fotos, ungefähren Umfang und vorhandene Befunde. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zu den nächsten Schritten.
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