Bei Sanierungen älterer Gebäude ist Asbest häufig nicht das ursprünglich geplante Thema. Die Frage entsteht oft erst dann, wenn vorhandene Bauteile geöffnet, entfernt oder vollständig zurückgebaut werden sollen.
Ein alter Boden soll einem neuen Aufbau weichen. Eine Dachfläche wird erneuert. Fassadenplatten sollen entfernt werden. Oder während der Planung einer Entkernung ist nicht eindeutig bekannt, welche Materialien in früheren Jahrzehnten verbaut wurden.
In solchen Situationen sollte der Rückbau nicht auf Vermutungen beruhen.
CB Asbestsanierung unterstützt Auftraggeber in Würzburg bei der fachgerechten Vorbereitung und Durchführung von Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen.
Dabei geht es zunächst um drei zentrale Fragen:
Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, wie das weitere Vorgehen sinnvoll geplant werden kann.
Erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte Arbeiten unserer Einsatzteams. Die Projektdokumentationen zeigen typische Ausgangssituationen, vorbereitende Schutzmaßnahmen, eingesetzte Technik und einzelne Schritte der fachgerechten Ausführung.
Die gezeigten Referenzen dienen als Beispiele aus unserer Praxis. Sie werden nicht automatisch dem Standort dieser Seite zugeordnet. Einen konkreten Projektort nennen wir nur, wenn er sicher dokumentiert ist und veröffentlicht werden darf.
Unsere Referenzen zeigen ausgewählte Arbeiten im Zusammenhang mit älteren Dach- und Faserzementplatten. Dokumentiert werden unter anderem die Baustellenvorbereitung, Zugang und Materiallogistik, die möglichst beschädigungsarme Demontage sowie die transportsichere Verpackung ausgebauter Bauteile.
Bei älteren Bodenaufbauten können Bodenbelag, Klebstoff, Spachtelmasse oder weitere Schichten betroffen sein. Unsere Projektbeispiele geben einen Einblick in die Vorbereitung des Arbeitsbereichs, eingesetzte Geräte, den kontrollierten Rückbau und die vereinbarte Übergabe der bearbeiteten Fläche.
Die Fassadenprojekte dokumentieren vorbereitende Schutzmaßnahmen, Baustellenlogistik und Arbeiten an älteren Fassadenbekleidungen. Die konkrete Durchführung richtet sich nach Materialbefund, Befestigungsart, Gebäudehöhe und Zugänglichkeit der betroffenen Bauteile.
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Eine ungeklärte Schadstofffrage kann während eines laufenden Umbaus erhebliche Probleme verursachen.
Ein Beispiel:
Ein älterer Bodenbelag wird entfernt. Erst darunter wird eine schwarze Kleberschicht sichtbar, zu der keine Informationen vorliegen.
Oder:
Die neue Dacheindeckung ist bereits bestellt, aber kurz vor dem Rückbau stellt sich heraus, dass die vorhandenen Faserzementplatten möglicherweise Asbest enthalten.
In solchen Situationen können Folgearbeiten ins Stocken geraten.
Eine frühzeitige Klärung hilft dabei,
Unser Team nimmt sich gern die Zeit für eine ausführliche Beratung.
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gründlichkeit zeichnen uns aus.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Für eine erste Anfrage benötigen wir nicht zwangsläufig vollständige Bauakten.
Besonders hilfreich sind konkrete Informationen aus dem Objekt.
Idealerweise:
Das Baujahr beziehungsweise die Baugeschichte ist für die Bewertung möglicher Gefahrstoffe relevant.
Wurde beispielsweise:
Solche Informationen können den tatsächlichen Materialbestand verändern.
Liegt bereits ein Material- oder Schadstoffbericht vor, sollte dieser vor der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist die Frage:
Was soll nach dem Rückbau passieren?
Das kann zum Beispiel sein:
Bei älteren Dachflächen können Faserzementplatten vorhanden sein, die Asbest enthalten.
Vor einer Demontage sollte nicht nur die Fläche betrachtet werden.
Für die Arbeitsplanung spielen beispielsweise eine Rolle:
Soll unmittelbar nach dem Rückbau eine neue Dacheindeckung erfolgen, sollte möglichst bereits vor Beginn geklärt werden:
So wird die Asbestsanierung nicht als isolierter Arbeitsschritt behandelt, sondern sinnvoll in das Gesamtprojekt integriert.
Weiterführende Informationen zu diesem Bauteil finden Sie unter Asbestdach und Eternit.
Bei Bodenarbeiten besteht die besondere Herausforderung darin, dass mehrere Schichten übereinanderliegen können.
Mögliche Verdachtsmaterialien sind beispielsweise:
Deshalb reicht die Frage:
„Enthält die Bodenplatte Asbest?“
bei einem vollständigen Rückbau möglicherweise nicht aus.
Ebenso wichtig kann sein:
„Was befindet sich darunter?“
Soll ein bestehender Boden vollständig entfernt und anschließend eine Fußbodenheizung eingebaut werden, kann der Rückbau deutlich tiefer reichen als beim einfachen Austausch des Oberbelags.
Dann sollten vorhandene Kleber und weitere Schichten bereits in die Schadstoffklärung einbezogen werden.
So lässt sich vermeiden, dass während der laufenden Arbeiten ein zweiter bislang unbekannter Verdachtsstoff auftaucht.
Auch ältere Fassadenverkleidungen können asbesthaltige Faserzementprodukte enthalten.
Die Planung sollte sich nicht ausschließlich auf die sichtbare Platte beschränken.
Relevant sind beispielsweise:
Gerade vor einer energetischen Modernisierung ist es sinnvoll, bereits vorher festzulegen, welche Bauteile vollständig entfernt werden und was anschließend neu aufgebaut wird.
Asbestdemontage ist kein universelles Verfahren.
Eine Dachplatte, eine Fassadenverkleidung und ein mehrschichtiger Boden stellen unterschiedliche technische Aufgaben dar.
Vor Beginn müssen deshalb unter anderem betrachtet werden:
Auf dieser Grundlage werden Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen festgelegt.
Eine ausführlichere Erklärung finden Sie auf unserer Seite zur Asbestdemontage.
Nach § 5a Gefahrstoffverordnung müssen Personen, die Arbeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlassen, dem ausführenden Unternehmen vor Beginn vorhandene Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte sowie über bekannte oder vermutete Gefahrstoffe zur Verfügung stellen.
Dazu können gehören:
Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 ist insbesondere das Datum des Baubeginns anzugeben. Ist dieses nicht bekannt, kann das Baujahr übermittelt werden.
Bei Baujahren vor 1993 oder nach 1996 genügt für diese Vorgabe die Angabe des Baujahres.
Die Informationspflicht gilt auch für private Haushalte.
Nicht für jedes ältere Gebäude existieren noch vollständige Unterlagen.
Wenn die vorhandenen Angaben für eine sichere Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichen, muss geprüft werden, ob bei den geplanten Arbeiten relevante Gefahrstoffe freigesetzt werden können.
Je nach Situation kann deshalb eine weitergehende Erkundung oder Materialanalyse notwendig sein.
Das bedeutet jedoch nicht:
Jedes ältere Gebäude muss automatisch vollständig auf Asbest untersucht werden.
Entscheidend sind:
Der konkrete Ablauf hängt vom jeweiligen Projekt ab.
Typischerweise gehören mehrere Schritte dazu.
Fotos, Baujahr, betroffene Bauteile und geplante Arbeiten werden erfasst.
Ist Asbest bereits nachgewiesen?
Falls die vorhandenen Informationen nicht ausreichen, kann eine weitere Materialuntersuchung erforderlich sein.
Es wird bestimmt:
Auf Grundlage der konkreten Tätigkeit werden geeignetes Arbeitsverfahren und erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt.
Je nach Projekt können beispielsweise erforderlich sein:
Der Rückbau erfolgt entsprechend dem vorgesehenen Arbeitsverfahren.
Ziel ist, Entstehung und Ausbreitung von Asbestfasern zu verhindern beziehungsweise so weit wie möglich zu minimieren.
Ausgebaute asbesthaltige Materialien müssen getrennt behandelt, geeignet verpackt und dem vorgesehenen Entsorgungsweg zugeführt werden.
Eine Übersicht über den gesamten Prozess finden Sie unter Ablauf einer Sanierung.
Die Kosten hängen wesentlich stärker von der Baustellensituation ab als von einer einzigen Quadratmeterzahl.
Wichtige Einflussfaktoren sind beispielsweise:
40 m², geringe Höhe, gute Zufahrt.
40 m², Gerüst notwendig, längerer Transportweg.
40 m², mehrere Schichten, Kleber noch nicht untersucht.
Die Fläche ist in allen drei Fällen gleich.
Der Arbeitsaufwand ist es nicht.
Deshalb sollte eine Preisbewertung möglichst erst erfolgen, wenn die wesentlichen Projektinformationen vorliegen.
Möglichst vor dem Beginn staubintensiver oder zerstörender Arbeiten.
Das gilt insbesondere vor:
Dadurch können Asbestarbeiten und Folgegewerke von Anfang an sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Verdächtige Materialien sollten nicht auf eigene Initiative unnötig mechanisch bearbeitet werden.
Dazu gehören insbesondere:
Bei asbesthaltigen Materialien können solche Tätigkeiten zur Faserfreisetzung führen.
Die BAuA behandelt insbesondere Bohren, Stemmen, Schleifen und Fräsen als Tätigkeiten mit Oberflächenabtrag, für die bei Asbest besondere Einschränkungen gelten.
Die TRGS 519 ist die zentrale technische Regel für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.
Sie konkretisiert unter anderem Anforderungen an:
Welche konkreten Anforderungen gelten, hängt von Material, Tätigkeit und Risikobereich ab.
Deshalb sollte eine Asbestsanierung nicht mit einem pauschalen Standardverfahren beschrieben werden.
Sie planen eine Sanierung oder einen Rückbau in Würzburg und haben einen Asbestverdacht?
Oder liegt bereits ein positiver Materialnachweis vor?
Für eine erste Einschätzung senden Sie uns möglichst:
Anhand dieser Angaben lässt sich einschätzen, welche nächsten Informationen benötigt werden und wie das Projekt sinnvoll vorbereitet werden kann.
CB Asbestsanierung – fachgerechte Planung und Durchführung von Asbestarbeiten in Würzburg und Umgebung.
Nein. Das Baujahr ist ein wichtiges Indiz, aber kein Nachweis für ein konkretes Material.
Nicht zuverlässig. Fotos können Hinweise auf Material und Einbausituation liefern, ersetzen aber keine eindeutige Materialbestimmung.
Weil davon abhängen kann, welche Bauteile tatsächlich zurückgebaut werden müssen und welche Oberfläche anschließend benötigt wird.
Ja, bei älteren Boden- und Ausbaukonstruktionen können neben sichtbaren Belägen auch weitere Schichten relevant sein.
Ohne Kenntnis von Material, Zugänglichkeit, Höhe, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsaufwand wäre ein pauschaler Preis nur eingeschränkt aussagekräftig.
Nein. Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen richten sich nach Material, Tätigkeit, Einbausituation und Risikobereich.