Bei Sanierungen im Bestand ist Asbest häufig kein eigenständiges Bauvorhaben, sondern ein Thema, das im Zusammenhang mit anderen Arbeiten auftaucht.
Ein Dach soll erneuert werden.
Ein alter Boden muss für einen neuen Aufbau weichen.
Eine Fassade wird modernisiert.
Oder vor einer Entkernung ist unklar, welche Materialien im Gebäude verbaut wurden.
In solchen Fällen sollte vor Beginn der eigentlichen Rückbauarbeiten geklärt werden, ob asbesthaltige Baustoffe betroffen sein können.
CB Asbestsanierung unterstützt Auftraggeber in Hamm bei der Planung und fachgerechten Durchführung von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien.
Im Mittelpunkt stehen dabei drei Fragen:
Erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte Arbeiten unserer Einsatzteams. Die Projektdokumentationen zeigen typische Ausgangssituationen, vorbereitende Schutzmaßnahmen, eingesetzte Technik und einzelne Schritte der fachgerechten Ausführung.
Die gezeigten Referenzen dienen als Beispiele aus unserer Praxis. Sie werden nicht automatisch dem Standort dieser Seite zugeordnet. Einen konkreten Projektort nennen wir nur, wenn er sicher dokumentiert ist und veröffentlicht werden darf.
Unsere Referenzen zeigen ausgewählte Arbeiten im Zusammenhang mit älteren Dach- und Faserzementplatten. Dokumentiert werden unter anderem die Baustellenvorbereitung, Zugang und Materiallogistik, die möglichst beschädigungsarme Demontage sowie die transportsichere Verpackung ausgebauter Bauteile.
Bei älteren Bodenaufbauten können Bodenbelag, Klebstoff, Spachtelmasse oder weitere Schichten betroffen sein. Unsere Projektbeispiele geben einen Einblick in die Vorbereitung des Arbeitsbereichs, eingesetzte Geräte, den kontrollierten Rückbau und die vereinbarte Übergabe der bearbeiteten Fläche.
Die Fassadenprojekte dokumentieren vorbereitende Schutzmaßnahmen, Baustellenlogistik und Arbeiten an älteren Fassadenbekleidungen. Die konkrete Durchführung richtet sich nach Materialbefund, Befestigungsart, Gebäudehöhe und Zugänglichkeit der betroffenen Bauteile.
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Eine ungeklärte Schadstoffsituation kann einen bereits gestarteten Umbau erheblich erschweren.
Typische Beispiele sind:
Wenn solche Fragen erst während der laufenden Arbeiten entstehen, müssen einzelne Gewerke möglicherweise unterbrochen werden.
Deshalb ist es sinnvoll, verdächtige Materialien möglichst früh in die Sanierungsplanung einzubeziehen.
Für eine erste Anfrage aus Hamm sind keine vollständigen Bauakten notwendig.
Besonders hilfreich sind:
Möglichst:
Das Baujahr beziehungsweise die Baugeschichte liefert wichtige Hinweise für die weitere Bewertung.
Soll das Material:
werden?
Zum Beispiel:
Besteht bereits ein Laborergebnis, sollte dieses für die weitere Planung zur Verfügung gestellt werden.
Nicht jede Asbestsanierung in Hamm stellt dieselbe technische Aufgabe dar.
Bei älteren Dachflächen können asbesthaltige Faserzementplatten vorhanden sein.
Für die Demontage sind unter anderem relevant:
Ein besonderer Vorteil entsteht, wenn der Asbestrückbau bereits mit der anschließenden Neueindeckung abgestimmt wird.
Dann kann von Anfang an geklärt werden:
Bei älteren Bodenaufbauten ist häufig nicht nur der sichtbare Belag entscheidend.
Mögliche Verdachtsmaterialien können sein:
Soll der gesamte Aufbau entfernt werden, sollte möglichst vor Beginn geklärt werden, welche Schichten vorhanden sind.
Das ist besonders wichtig vor:
So wird verhindert, dass erst nach Entfernung der ersten Schicht ein weiterer ungeklärter Verdachtsstoff sichtbar wird.
Auch bei Fassadenarbeiten kann Asbest zum Thema werden.
Bei älteren Faserzementverkleidungen sind für die Planung beispielsweise wichtig:
Je früher bekannt ist, wie die neue Fassade aufgebaut werden soll, desto besser kann der Rückbau mit den Folgearbeiten abgestimmt werden.
Ein Foto kann bei der ersten Einordnung hilfreich sein.
Man kann darauf beispielsweise erkennen:
Ein Foto ersetzt jedoch keinen sicheren Asbestnachweis.
Wenn für die geplanten Arbeiten eindeutig bekannt sein muss, ob ein Material Asbest enthält, kann eine fachgerecht entnommene Probe mit anschließender Laboranalyse erforderlich werden.
Nach § 5a Gefahrstoffverordnung muss derjenige, der Arbeiten an einer baulichen oder technischen Anlage veranlasst, vor Beginn vorhandene Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte und zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen an das ausführende Unternehmen weitergeben.
Dazu können gehören:
Diese Informationspflicht gilt auch für private Haushalte.
Das bedeutet nicht, dass jeder Eigentümer automatisch ein vollständiges Schadstoffgutachten erstellen lassen muss.
Wichtig ist zunächst, vorhandene und mit zumutbarem Aufwand zugängliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Feststellung:
„Dieses Bauteil enthält Asbest.“
ist nur ein Teil der Planung.
Anschließend muss beurteilt werden, welche Tätigkeit tatsächlich durchgeführt werden soll.
Beispielsweise ist es technisch ein Unterschied, ob ein Bauteil:
werden soll.
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt deshalb nicht nur den Baustoff, sondern auch das konkrete Arbeitsverfahren.
Die TRGS 519 beschreibt Anforderungen an Vorbereitung und sichere Durchführung gewerblicher Asbestarbeiten sowie an geeignete Schutzmaßnahmen und Qualifikationen.
Bei größeren Umbauten ist die Asbestsanierung häufig nur ein Teil des Gesamtprojekts.
Danach folgen möglicherweise:
Eine wichtige Aufgabe besteht deshalb darin, Schnittstellen möglichst früh zu klären.
Zuerst wird der belastete Aufbau entfernt.
Danach soll eine Fußbodenheizung eingebaut werden.
Dann sollte bereits vor Beginn bekannt sein:
Die alte Faserzementeindeckung soll entfernt und direkt anschließend ersetzt werden.
Dann muss die zeitliche Abstimmung zwischen Rückbau und Neueindeckung berücksichtigt werden.
Diese Koordination kann unnötige Baustellenstillstände vermeiden.
Der konkrete Ablauf richtet sich nach Projekt und Material.
Typischerweise gehören jedoch folgende Schritte dazu.
Baujahr, Fotos, vorhandene Analysen und geplante Arbeiten werden erfasst.
Ist Asbest bereits nachgewiesen oder muss der Verdacht weiter untersucht werden?
Welche Flächen und Bauteile sollen tatsächlich entfernt werden?
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden geeignete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen ausgewählt.
Dazu können je nach Projekt gehören:
Die asbesthaltigen Materialien werden entsprechend dem vorgesehenen Verfahren entfernt.
Dabei soll die Entstehung, Freisetzung und Ausbreitung von Asbestfasern verhindert beziehungsweise so weit wie möglich minimiert werden.
Ausgebaute asbesthaltige Materialien müssen für Transport und Entsorgung entsprechend behandelt werden.
Solange ein Baustoff nicht ausreichend geklärt ist, sollte er nicht unnötig mechanisch bearbeitet werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Die BAuA weist insbesondere bei Tätigkeiten mit Oberflächenabtrag wie Bohren, Stemmen, Schleifen oder Fräsen auf besondere Anforderungen bei asbesthaltigen Materialien hin.
Eine seriöse Kosteneinschätzung benötigt mehr Informationen als nur die Quadratmeterzahl.
Relevant sind beispielsweise:
Gut zugänglich, geringe Arbeitshöhe, freie Zufahrt.
Mehrgeschossiges Gebäude, Gerüst notwendig, aufwendiger Transportweg.
Mehrschichtiger Aufbau mit bislang ungeklärtem Kleber.
Alle drei Projekte haben dieselbe Fläche.
Die technische Aufgabe und die Kosten können trotzdem deutlich voneinander abweichen.
Deshalb sollte ein Preis erst nach Kenntnis der tatsächlichen Situation eingeordnet werden.
Besonders sinnvoll ist eine frühe Klärung vor:
Je früher das Thema in die Planung aufgenommen wird, desto leichter lassen sich Schutzmaßnahmen, Kosten und Folgearbeiten miteinander abstimmen.
Sie planen Arbeiten an einem älteren Gebäude in Hamm und wissen nicht, ob ein Baustoff Asbest enthält?
Oder liegt bereits ein positiver Materialnachweis vor?
Für eine erste Einschätzung senden Sie uns möglichst:
Anhand dieser Angaben kann beurteilt werden, welche weiteren Informationen benötigt werden und wie das Projekt sinnvoll vorbereitet werden kann.
CB Asbestsanierung – fachgerechte Planung und Durchführung von Asbestarbeiten in Hamm und Umgebung.
Unser Team nimmt sich gern die Zeit für eine ausführliche Beratung.
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gründlichkeit zeichnen uns aus.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Nein, eine solche pauschale Aussage wäre zu weitgehend. Für die konkrete Gefährdungsbeurteilung sind Baugeschichte, vorhandene Informationen, Materialien und die geplanten Tätigkeiten relevant.
Ja, ältere Faserzementprodukte können Asbest enthalten. Ob dies bei einem konkreten Dach der Fall ist, muss anhand der vorhandenen Informationen beziehungsweise gegebenenfalls durch eine Materialanalyse geklärt werden.
Weil neben dem sichtbaren Belag auch Kleber, Spachtelmassen oder weitere Schichten relevant sein können.
Ein verdächtiges Material sollte nicht unnötig beschädigt oder mechanisch bearbeitet werden. Wenn eine Analyse erforderlich ist, sollte die Probenahme so geplant werden, dass unnötige Faserfreisetzung vermieden wird.
Das hängt davon ab, wie gut die Ausgangssituation dokumentiert ist. Fotos, Baujahr, Fläche, Analyse und eine Beschreibung der geplanten Arbeiten beschleunigen die Einschätzung erheblich.
Weil Materialart, Zugänglichkeit, Höhe, Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren, Verpackung und Entsorgung einen wesentlichen Einfluss auf den tatsächlichen Aufwand haben.