Bei einer Sanierung ist oft nicht sofort klar, ob ein älterer Baustoff Asbest enthält. Das Problem entsteht meist erst dann, wenn genau dieses Material entfernt, geöffnet oder bearbeitet werden soll.
Ein alter Boden soll heraus.
Eine Dachfläche wird erneuert.
Fassadenplatten müssen weichen.
Oder vor einer Entkernung ist nicht bekannt, welche Materialien im Gebäude verbaut wurden.
CB Asbestsanierung unterstützt Auftraggeber in Hagen dabei, solche Situationen fachgerecht zu bewerten und notwendige Asbestarbeiten sinnvoll in das gesamte Sanierungsprojekt einzuplanen.
Dabei sollte nicht zuerst die Frage lauten:
„Wie schnell kann das Material entfernt werden?“
Sondern:
„Was ist tatsächlich vorhanden und welche Arbeit soll daran durchgeführt werden?“
Erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte Arbeiten unserer Einsatzteams. Die Projektdokumentationen zeigen typische Ausgangssituationen, vorbereitende Schutzmaßnahmen, eingesetzte Technik und einzelne Schritte der fachgerechten Ausführung.
Die gezeigten Referenzen dienen als Beispiele aus unserer Praxis. Sie werden nicht automatisch dem Standort dieser Seite zugeordnet. Einen konkreten Projektort nennen wir nur, wenn er sicher dokumentiert ist und veröffentlicht werden darf.
Unsere Referenzen zeigen ausgewählte Arbeiten im Zusammenhang mit älteren Dach- und Faserzementplatten. Dokumentiert werden unter anderem die Baustellenvorbereitung, Zugang und Materiallogistik, die möglichst beschädigungsarme Demontage sowie die transportsichere Verpackung ausgebauter Bauteile.
Bei älteren Bodenaufbauten können Bodenbelag, Klebstoff, Spachtelmasse oder weitere Schichten betroffen sein. Unsere Projektbeispiele geben einen Einblick in die Vorbereitung des Arbeitsbereichs, eingesetzte Geräte, den kontrollierten Rückbau und die vereinbarte Übergabe der bearbeiteten Fläche.
Die Fassadenprojekte dokumentieren vorbereitende Schutzmaßnahmen, Baustellenlogistik und Arbeiten an älteren Fassadenbekleidungen. Die konkrete Durchführung richtet sich nach Materialbefund, Befestigungsart, Gebäudehöhe und Zugänglichkeit der betroffenen Bauteile.
Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben uns eine Email oder rufen uns an!
Nicht jedes ältere Material ist automatisch asbesthaltig.
Eine genauere Klärung wird insbesondere wichtig, wenn ein Verdachtsmaterial bei den geplanten Arbeiten:
werden könnte.
Bei solchen Tätigkeiten kann eine vorhandene Asbestbelastung relevant für Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen werden.
Fotos können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine sichere Materialbestimmung.
Wenn die Zusammensetzung für die geplanten Arbeiten entscheidend ist, kann eine fachgerechte Probenahme mit anschließender Laboranalyse erforderlich sein.
Schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihre Anfrage umgehend beantworten!
Für den ersten Kontakt benötigen wir nicht sofort ein vollständiges Schadstoffgutachten.
Hilfreicher sind konkrete Angaben zur Baustelle.
Am besten:
Das Baujahr beziehungsweise die Baugeschichte ist ein wichtiger Ausgangspunkt.
Zum Beispiel:
Falls bereits eine Laboranalyse vorliegt, sollte diese bei der Anfrage mitgeschickt werden.
Soll nur das belastete Bauteil entfernt werden?
Oder folgt direkt:
Gerade diese Information hilft bei der sinnvollen Planung des Rückbaus.
Bei älteren Dachflächen können asbesthaltige Faserzementplatten vorhanden sein.
Die Quadratmeterzahl ist dabei nur ein Teil der Kalkulation.
Wichtig sind beispielsweise:
Ein 50-m²-Garagendach kann ebenerdig und frei zugänglich sein.
Eine andere Dachfläche mit ebenfalls 50 m² befindet sich mehrere Meter hoch und ist nur über ein Gerüst erreichbar.
Obwohl beide Flächen gleich groß sind, können Arbeitsvorbereitung und Aufwand deutlich unterschiedlich sein.
Bei älteren Bodenbelägen kann eine Sanierung komplexer werden, weil mehrere Schichten betroffen sein können.
Mögliche Verdachtsmaterialien sind beispielsweise:
Deshalb sollte nicht nur die sichtbare Oberfläche untersucht werden, wenn anschließend der gesamte Aufbau entfernt werden soll.
Ein alter Bodenbelag wurde bereits als asbesthaltig identifiziert.
Nach dessen Entfernung soll auch der Untergrund bearbeitet werden.
Dann ist wichtig zu wissen, ob der darunterliegende Kleber oder weitere Schichten ebenfalls untersucht wurden.
Andernfalls kann während der laufenden Sanierung eine zweite, bislang ungeklärte Schadstofffrage entstehen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Asbestboden sanieren.
Auch ältere Fassadenplatten können aus asbesthaltigem Faserzement bestehen.
Vor der Demontage sollte nicht nur die sichtbare Verkleidung betrachtet werden.
Für die Planung sind unter anderem relevant:
Gerade wenn anschließend eine energetische Modernisierung geplant ist, sollte der Asbestrückbau möglichst früh mit dem weiteren Bauablauf abgestimmt werden.
Eine Dachplatte, ein Bodenbelag und eine Fassadenverkleidung können zwar alle Asbest enthalten, stellen aber technisch völlig unterschiedliche Aufgaben dar.
Deshalb werden vor der Ausführung unter anderem bewertet:
Anschließend werden die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt.
Weitere Informationen zur eigentlichen Entfernung finden Sie unter Asbestdemontage.
Die aktuelle Gefahrstoffverordnung verpflichtet Personen, die Arbeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlassen, vorhandene Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte sowie über bekannte oder vermutete Gefahrstoffe vor Beginn der Arbeiten an das ausführende Unternehmen weiterzugeben.
Hilfreich sind zum Beispiel:
Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 ist nach § 5a GefStoffV das Datum des Baubeginns anzugeben; ist dieses nicht bekannt, kann das Baujahr übermittelt werden.
Bei Objekten vor 1993 oder nach 1996 reicht für diese Vorgabe die Angabe des Baujahrs.
Diese Pflichten gelten auch für private Haushalte.
Das ausführende Unternehmen muss die bereitgestellten Informationen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen.
Reichen sie für die Beurteilung nicht aus, muss geklärt werden, ob bei den geplanten Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt werden können.
Das kann je nach Situation bedeuten, dass zusätzliche Erkundungen oder Materialuntersuchungen notwendig werden.
Deshalb ist eine saubere Vorbereitung häufig sinnvoller als eine pauschale Annahme wie:
„Das Haus ist alt, also ist alles Asbest.“
oder umgekehrt:
„Man sieht nichts Auffälliges, also kann einfach gearbeitet werden.“
Beides wäre fachlich nicht ausreichend.
Der genaue Ablauf hängt vom Projekt ab.
Grundsätzlich lassen sich mehrere Schritte unterscheiden.
Fotos, Baujahr, vorhandene Analysen und geplante Arbeiten werden zusammengetragen.
Ist Asbest bereits nachgewiesen oder besteht nur ein Verdacht?
Falls notwendig, kann eine weitergehende Materialuntersuchung erfolgen.
Welche Flächen sollen tatsächlich zurückgebaut werden?
Welche Bauteile bleiben bestehen?
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden geeignete Schutzmaßnahmen und das Arbeitsverfahren bestimmt.
Je nach Projekt können beispielsweise erforderlich sein:
Der Rückbau erfolgt entsprechend dem vorgesehenen Verfahren.
Ziel ist es, Entstehung und Ausbreitung von Asbestfasern so weit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren.
Nach der Demontage werden asbesthaltige Materialien entsprechend den für das Projekt geltenden Anforderungen behandelt und dem vorgesehenen Entsorgungsweg zugeführt.
Eine ausführlichere Übersicht finden Sie unter Ablauf einer Sanierung.
Pauschalpreise ohne Kenntnis der Baustelle sind bei Asbestarbeiten nur eingeschränkt sinnvoll.
Den Aufwand beeinflussen beispielsweise:
Ein gut erreichbares Garagendach kann trotz größerer Fläche einfacher zu organisieren sein als eine kleinere Fassadenfläche in mehreren Metern Höhe.
Bei Bodenarbeiten wiederum kann der Aufwand steigen, wenn mehrere Schichten untersucht und entfernt werden müssen.
Deshalb sollte ein Angebot möglichst auf Grundlage der tatsächlichen Baustellensituation erstellt werden.
Die TRGS 519 beschreibt Anforderungen an Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.
Sie konkretisiert unter anderem:
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach konkreter Tätigkeit und Risikobereich.
Deshalb wäre es falsch, jedes Asbestprojekt mit demselben Standardverfahren zu beschreiben.
Auch Anzeige-, Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen können abhängig vom Risikobereich und von der Art der Tätigkeit unterschiedlich ausfallen.
Solange nicht ausreichend geklärt ist, welches Material vorliegt, sollten Verdachtsmaterialien nicht unnötig mechanisch bearbeitet werden.
Das gilt insbesondere für:
Bei Tätigkeiten mit Oberflächenabtrag an asbesthaltigen Materialien gelten besondere Einschränkungen.
Die BAuA nennt beispielsweise Bohren, Stemmen, Schleifen und Fräsen ausdrücklich als Tätigkeiten mit Oberflächenabtrag.
Idealerweise vor Beginn der eigentlichen Sanierung.
Besonders relevant ist eine frühe Klärung vor:
Dadurch können Schadstoffarbeiten, Folgegewerke, Termine und Kosten besser aufeinander abgestimmt werden.
Sie planen Arbeiten an einem älteren Gebäude in Hagen und vermuten Asbest?
Oder wurde ein Baustoff bereits positiv untersucht?
Für eine erste Einschätzung senden Sie uns möglichst:
Je konkreter die Ausgangssituation beschrieben ist, desto gezielter lässt sich beurteilen, welche nächsten Schritte erforderlich sind.
CB Asbestsanierung – fachgerechte Planung und Durchführung von Asbestarbeiten in Hagen und Umgebung.
Unser Team nimmt sich gern die Zeit für eine ausführliche Beratung.
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gründlichkeit zeichnen uns aus.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Nein. Das Baujahr ist ein wichtiger Hinweis für die Bewertung, aber kein Nachweis für ein konkretes Material.
Nein. Fotos können Hinweise liefern, ersetzen aber keine eindeutige Materialbestimmung.
Weil auch Kleber, Spachtelmassen oder weitere Schichten des Bodenaufbaus relevant sein können.
Nein. Material, Tätigkeit, Einbausituation und Risikobereich bestimmen das geeignete Arbeitsverfahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Fotos, Fläche, Baujahr, Materialanalyse, Gebäudehöhe beziehungsweise Zugänglichkeit und eine Beschreibung der geplanten Arbeiten.
Verdächtige Materialien sollten nicht unnötig beschädigt werden. Wenn eine Untersuchung notwendig ist, sollte die Probenahme so erfolgen, dass unnötige Faserfreisetzungen vermieden werden.