Bei älteren Gebäuden ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, welche Baustoffe tatsächlich verbaut wurden. Das wird besonders dann relevant, wenn im Zuge einer Renovierung oder Modernisierung bestehende Bauteile geöffnet, bearbeitet oder vollständig entfernt werden sollen.
Ein alter Boden soll erneuert werden. Eine Dachfläche wird zurückgebaut. Fassadenplatten sollen einer neuen Konstruktion weichen. Oder bei einer Entkernung taucht Material auf, dessen Zusammensetzung nicht eindeutig bekannt ist.
In solchen Fällen sollte zuerst geklärt werden, was tatsächlich vorhanden ist und welche Arbeiten daran geplant sind.
CB Asbestsanierung unterstützt private und gewerbliche Auftraggeber bei der fachgerechten Vorbereitung und Durchführung von Asbestarbeiten in Garbsen und Umgebung.
Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben uns eine Email oder rufen uns an!
Ein häufiger Fehler besteht darin, von einem alten Gebäude direkt auf eine vollständige Asbestbelastung zu schließen.
Das wäre fachlich zu pauschal.
Für die weitere Planung sollten drei Situationen unterschieden werden:
Eine Materialanalyse oder ein vorhandener Schadstoffbericht bestätigt den Asbestgehalt.
Dann kann die Sanierungsplanung auf dieser Grundlage erfolgen.
Baujahr, Material oder Einbausituation sprechen möglicherweise für ein Asbestvorkommen.
Dann muss geprüft werden, ob die vorhandenen Informationen ausreichen oder eine Materialuntersuchung notwendig ist.
Entscheidend ist außerdem, was tatsächlich geplant ist.
Ein Material, das vollständig zurückgebaut werden soll, stellt eine andere Aufgabe dar als ein Bauteil, das bei einer Reparatur nur punktuell betroffen ist.
Schreiben Sie uns einfach an. Wir werden Ihre Anfrage umgehend beantworten!
Für den ersten Kontakt sind keine komplizierten Unterlagen notwendig.
Besonders hilfreich sind:
Bei Dach- und Fassadenarbeiten sollte zusätzlich angegeben werden, in welcher Höhe gearbeitet werden muss.
Bei Bodenprojekten ist wichtig, ob nur der Belag oder der komplette Aufbau zurückgebaut werden soll.
Unser Team nimmt sich gern die Zeit für eine ausführliche Beratung.
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gründlichkeit zeichnen uns aus.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Bei älteren Böden besteht der Aufbau häufig aus mehreren Materialien.
Mögliche Verdachtsstoffe können sein:
Soll lediglich ein vorhandener Belag entfernt werden, ist die Situation anders als bei einem kompletten Bodenrückbau.
Ein Plattenbelag wurde bereits untersucht und als asbesthaltig bestätigt.
Unter den Platten befindet sich jedoch ein älterer Kleber, zu dem keine Materialinformation vorliegt.
Wenn anschließend Estricharbeiten oder eine Fußbodenheizung geplant sind, kann genau diese zweite Schicht relevant werden.
Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Seite Asbestboden sanieren.
Bei älteren Faserzementprodukten hängt der tatsächliche Aufwand von deutlich mehr Faktoren als nur der Fläche ab.
Wichtig sind beispielsweise:
Eine kleinere Fassadenfläche kann deshalb aufwendiger sein als eine größere, gut erreichbare Dachfläche.
Auch geplante Folgearbeiten spielen eine Rolle.
Wenn beispielsweise direkt nach dem Rückbau eine neue Fassade oder Dacheindeckung aufgebaut wird, sollte der Übergang zwischen beiden Gewerken möglichst früh abgestimmt werden.
Ein Laborbefund beantwortet zunächst nur die Materialfrage.
Er sagt:
Das untersuchte Material enthält Asbest.
Danach müssen weitere Fragen beantwortet werden:
Erst diese Punkte machen aus einem Laborbefund ein umsetzbares Sanierungsprojekt.
Bei der Entfernung asbesthaltiger Materialien gibt es kein einheitliches Standardverfahren für alle Bauteile.
Eine Bodenfläche unterscheidet sich technisch von einer Dach- oder Fassadenkonstruktion.
Vor Beginn werden daher unter anderem bewertet:
Auf dieser Grundlage werden Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen festgelegt.
Mehr Informationen zur eigentlichen Entfernung finden Sie unter Asbestdemontage.
Nach § 5a Gefahrstoffverordnung muss derjenige, der Arbeiten an einer baulichen oder technischen Anlage veranlasst, dem ausführenden Unternehmen vorhandene Informationen zur Bau- beziehungsweise Nutzungsgeschichte und zu bekannten oder vermuteten Gefahrstoffen zur Verfügung stellen.
Dazu gehören je nach Objekt beispielsweise:
Bei Gebäuden mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 ist insbesondere das Datum des Baubeginns relevant. Ist dieses nicht bekannt, kann das Baujahr angegeben werden.
Bei Objekten vor 1993 oder nach 1996 reicht für diese Vorgabe die Angabe des Baujahres aus.
Diese Informationspflicht gilt auch für private Haushalte.
Die konkrete Vorgehensweise hängt vom Material und der geplanten Tätigkeit ab.
Grundsätzlich lässt sich die Vorbereitung in mehrere Phasen gliedern.
Fotos, Baujahr, vorhandene Analysen und Sanierungsziel werden erfasst.
Ist Asbest bereits nachgewiesen oder muss der Verdacht weiter untersucht werden?
Welche Flächen und Bauteile sollen tatsächlich entfernt werden?
Auf Grundlage der konkreten Tätigkeit werden Arbeitsverfahren und notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt.
Je nach Projekt können beispielsweise notwendig sein:
Asbesthaltige Materialien werden entsprechend dem vorgesehenen Verfahren entfernt.
Ziel ist es, die Entstehung und Ausbreitung von Asbestfasern so weit wie möglich zu verhindern beziehungsweise zu minimieren.
Ein sauber geplanter Rückbau endet nicht damit, dass das Material ausgebaut ist.
Bereits vorher sollte möglichst klar sein:
Asbesthaltige Baustoffe dürfen nicht wie gewöhnlicher Bauschutt behandelt werden.
Weitere Informationen zu diesem Arbeitsschritt finden Sie unter Asbestentsorgung.
Eine belastbare Kalkulation lässt sich nicht allein anhand einer Quadratmeterzahl erstellen.
Wichtige Einflussfaktoren sind:
40 m² Boden im Erdgeschoss und 40 m² Fassadenplatten in mehreren Metern Höhe können völlig unterschiedliche Anforderungen haben.
Die Fläche ist identisch.
Die Arbeitsbedingungen sind es nicht.
Deshalb sollte der tatsächliche Preis immer auf die konkrete Baustellensituation bezogen werden.
Verdächtige Baustoffe sollten nicht unnötig mechanisch bearbeitet werden.
Das betrifft insbesondere:
Bei asbesthaltigen Materialien können solche Tätigkeiten Fasern freisetzen.
Wer ohnehin eine Sanierung plant, sollte deshalb die Materialfrage vor solchen Arbeiten klären.
Die TRGS 519 konkretisiert Anforderungen an gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.
Sie behandelt unter anderem:
Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der Tätigkeit und vom jeweiligen Risikobereich ab.
Daher kann ein Bodenprojekt andere Anforderungen stellen als die Demontage großformatiger Faserzementplatten.
Sie planen eine Renovierung, Modernisierung oder einen Rückbau in Garbsen und vermuten Asbest?
Oder liegt bereits eine positive Materialanalyse vor?
Für eine erste Einschätzung senden Sie uns möglichst:
Damit lässt sich zunächst beurteilen, welche Informationen noch benötigt werden und wie der weitere Rückbau sinnvoll geplant werden kann.
CB Asbestsanierung – fachgerechte Planung und Durchführung von Asbestarbeiten in Garbsen und Umgebung.
Nein. Das Baujahr ist ein wichtiger Hinweis, aber kein Nachweis für ein bestimmtes Material.
Nicht sicher. Fotos können Hinweise zu Baustoff und Einbausituation geben, ersetzen aber keinen eindeutigen Materialnachweis.
Weil neben dem sichtbaren Belag auch Kleber oder weitere Schichten relevant sein können.
Nein. Material, Zustand, Tätigkeit und Risikobereich bestimmen das geeignete Vorgehen.
Weil Verpackung, Transportweg und Abfallmenge bereits die Baustellenplanung beeinflussen.
Fotos, Baujahr, Fläche, vorhandene Analyse und eine kurze Beschreibung der geplanten Arbeiten sind besonders hilfreich.