Bei älteren Gebäuden ist häufig nicht sofort bekannt, welche Materialien bei früheren Bau- oder Renovierungsarbeiten verwendet wurden.
Problematisch wird diese Unsicherheit spätestens dann, wenn ein Bauteil geöffnet, angebohrt, entfernt oder vollständig zurückgebaut werden soll.
Das kann beispielsweise bei einer Dachsanierung, beim Austausch eines alten Bodenaufbaus, bei Fassadenarbeiten oder während einer Entkernung passieren.
CB Asbestsanierung unterstützt private und gewerbliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Asbestarbeiten in Cuxhaven und Umgebung.
Dabei gilt: Nicht jeder ältere Baustoff enthält automatisch Asbest. Ein bestehender Verdacht sollte vor zerstörenden Arbeiten aber ausreichend geklärt werden.
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Für eine erste Einordnung sind weniger allgemeine Informationen über Asbest wichtig als konkrete Angaben zum Gebäude und zum geplanten Vorhaben.
Besonders hilfreich sind:
Eine zentrale Frage lautet:
Was soll nach dem Rückbau passieren?
Denn die notwendige Sanierungstiefe kann davon abhängen, ob lediglich ein Bauteil ausgetauscht wird oder ein vollständiger Neuaufbau vorgesehen ist.
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Bei älteren Dächern können Faserzementplatten vorhanden sein, die Asbest enthalten.
Ist ein Rückbau geplant, reicht die Angabe der Quadratmeterzahl allein nicht aus.
Für die Arbeitsvorbereitung sind beispielsweise wichtig:
Auch die nachfolgende Dacheindeckung sollte möglichst früh berücksichtigt werden.
Wird eine alte Dacheindeckung entfernt und direkt anschließend durch ein neues Dach ersetzt, sollte vor Beginn geklärt sein:
Mehr zu älteren Faserzementprodukten finden Sie unter Asbestdach und Eternit.
Bei älteren Böden kann der Aufbau aus mehreren Schichten bestehen.
Mögliche Verdachtsmaterialien sind unter anderem:
Deshalb sollte vor einer vollständigen Bodensanierung geklärt werden, wie weit tatsächlich zurückgebaut werden soll.
Wird lediglich ein Oberbelag entfernt, ist die Situation eine andere als beim Rückbau bis zum Estrich oder Untergrund.
Gerade wenn anschließend eine Fußbodenheizung oder ein komplett neuer Bodenaufbau vorgesehen ist, können zusätzliche Schichten relevant werden.
Bei älteren Fassadenverkleidungen können ebenfalls asbesthaltige Faserzementprodukte vorkommen.
Für die Planung spielen unter anderem eine Rolle:
Eine Fassadensanierung sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden.
Wenn direkt anschließend gedämmt oder neu verkleidet wird, lässt sich der Asbestrückbau besser planen, wenn die Anforderungen des Folgegewerks bereits bekannt sind.
Diese drei Punkte werden häufig miteinander vermischt.
Baujahr, Material oder Einbausituation lassen Asbest möglich erscheinen.
Eine geeignete Untersuchung bestätigt, dass ein konkretes Material Asbest enthält.
Erst danach wird geklärt, wie mit dem Material gearbeitet wird.
Dabei spielen beispielsweise eine Rolle:
Ein positives Laborergebnis ist deshalb wichtig – aber noch kein vollständiger Sanierungsplan.
Verdächtige Baustoffe sollten nicht unnötig mechanisch bearbeitet werden.
Besonders relevant sind Arbeiten wie:
Bei asbesthaltigen Materialien können dadurch Fasern freigesetzt werden.
Die BAuA weist insbesondere bei Tätigkeiten mit Oberflächenabtrag auf besondere Einschränkungen hin.
Nach § 5a Gefahrstoffverordnung müssen Personen, die Arbeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlassen, dem ausführenden Unternehmen vor Beginn vorhandene Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte sowie zu bekannten oder vermuteten Gefahrstoffen zur Verfügung stellen.
Dazu können beispielsweise gehören:
Bei Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 ist insbesondere das Datum des Baubeginns relevant. Ist dieses nicht bekannt, kann das Baujahr angegeben werden.
Bei Objekten vor 1993 oder nach 1996 genügt für diese Vorgabe die Angabe des Baujahrs.
Diese Informationspflicht gilt auch für private Haushalte.
Je nach Material und Tätigkeit kann der konkrete Ablauf unterschiedlich sein.
Grundsätzlich sind folgende Schritte sinnvoll:
Fotos, Baujahr, vorhandene Analysen und geplante Arbeiten zusammentragen.
Ist Asbest bereits nachgewiesen oder sind weitere Untersuchungen notwendig?
Welche Bauteile sollen entfernt werden und welche bleiben bestehen?
Das ausführende Unternehmen legt anhand der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen fest.
Je nach Projekt können beispielsweise erforderlich sein:
Der Rückbau erfolgt entsprechend dem vorgesehenen Arbeitsverfahren.
Ziel ist es, die Entstehung und Ausbreitung von Asbestfasern zu verhindern beziehungsweise möglichst weit zu minimieren.
Asbesthaltige Baustoffe dürfen nach dem Ausbau nicht wie normaler Bauschutt behandelt werden.
Bereits vor Beginn sollte deshalb möglichst geklärt werden:
Weitere Informationen zu Verpackung, Abtransport und Abfallweg finden Sie unter Asbestentsorgung.
Die Kosten hängen vom tatsächlichen Projekt ab.
Wichtige Einflussfaktoren sind beispielsweise:
Ein 50-m²-Garagendach mit guter Zufahrt stellt eine andere Arbeitssituation dar als 50 m² Fassadenplatten in größerer Höhe.
Auch bei Böden können zusätzliche Schichten den Aufwand verändern.
Deshalb ist ein fester Quadratmeterpreis ohne weitere Angaben nur begrenzt aussagekräftig.
Mehr zu den wesentlichen Einflussfaktoren finden Sie unter Kosten einer Asbestsanierung.
Die TRGS 519 beschreibt Anforderungen an Vorbereitung und sichere Durchführung gewerblicher Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien.
Sie unterstützt unter anderem bei:
Die konkreten Anforderungen hängen von Tätigkeit und Risikobereich ab.
Deshalb werden Dachplatten, Fassadenmaterialien und Bodenaufbauten nicht automatisch nach demselben Verfahren bearbeitet.
Sie planen einen Umbau oder Rückbau in Cuxhaven und vermuten Asbest?
Oder liegt bereits ein Materialnachweis vor?
Für eine erste Einschätzung senden Sie uns möglichst:
So lässt sich zunächst klären, welche Informationen noch benötigt werden und wie der weitere Rückbau sinnvoll vorbereitet werden kann.
CB Asbestsanierung – fachgerechte Planung und Durchführung von Asbestarbeiten in Cuxhaven und Umgebung.
Unser Team nimmt sich gern die Zeit für eine ausführliche Beratung.
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gründlichkeit zeichnen uns aus.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Nein. Das Baujahr ist ein wichtiges Indiz, aber kein Nachweis für ein konkretes Material.
Fotos können Hinweise liefern, ersetzen jedoch keinen sicheren Materialnachweis.
Wenn der gesamte Bodenaufbau entfernt werden soll, können neben dem sichtbaren Belag auch darunterliegende Schichten relevant sein.
Weil Verpackung, Materialmenge und Transportweg Teil der Baustellenlogistik sind.
Ohne Kenntnis von Material, Höhe, Zugänglichkeit, Arbeitsverfahren und Entsorgungsaufwand ist ein pauschaler Quadratmeterpreis nur eingeschränkt belastbar.
Nein. Tätigkeit, Material, Zustand und Risikobereich bestimmen das geeignete Arbeitsverfahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.