Einleitung
Beim Sanieren oder Renovieren von Altbauten kann es immer wieder vorkommen, dass Asbest entdeckt wird. Asbest ist ein gefährlicher Baustoff, dessen Entfernung und Umgang streng reglementiert sind. Viele Eigentümer stellen sich die Frage, ob sie im Falle von Asbestfunden Eigenleistungen erbringen dürfen oder ob zwingend eine Fachfirma hinzugezogen werden muss. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine klare Übersicht über die gesetzlichen Vorgaben, Risiken und praktischen Handlungsschritte.
Was ist Asbest und warum ist er gefährlich?
Asbest ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende Mineralfasern, die aufgrund ihrer hitzebeständigen und isolierenden Eigenschaften früher häufig in Baustoffen verwendet wurden. Die Faserpartikel sind sehr klein und können sich in der Luft verteilen. Werden sie eingeatmet, erhöhen sie das Risiko für schwere Lungenerkrankungen, darunter Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom.
Asbest im Altbau: Wo ist er häufig zu finden?
In Altbauten stammen asbesthaltige Materialien oft aus den Jahren vor 1993, als die Verwendung in Deutschland weitgehend verboten wurde. Typische Fundstellen sind:
- Fliesenkleber und Bodenbeläge
- Dach- und Fassadenplatten
- Rohrisolierungen
- Spachtelmassen und Putze
- Brandschutzverkleidungen
Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Asbestfunden
Der Umgang mit Asbest wird in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) reguliert. Diese Vorschriften legen fest, dass bei der Entfernung von Asbest eine Fachfirma zu beauftragen ist, wenn eine Gefährdung für die Gesundheit besteht.
Wann ist eine Fachfirma zwingend erforderlich?
- Freisetzung von Asbestfasern: Sobald Arbeiten die Faserfreisetzung verursachen können, z. B. Entfernen, Schneiden oder Bohren.
- Größere Mengen oder stark belastete Materialien: Bei umfangreichen Sanierungen oder schwer zugänglichen Einsatzbereichen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen: Einhaltung von Schutzkleidung, Absaugung und Entsorgungsvorschriften.
Wann sind Eigenleistungen möglich?
Eigenleistungen können nur bei Materialien ausgeführt werden, die nicht beschädigt sind und bei denen keine Fasern freigesetzt werden. Beispielsweise dürfen intakte, fest eingebundene Asbestplatten nicht bearbeitet werden. Jegliche Bearbeitung ist jedoch kritisch zu betrachten und sollte mit Vorsicht erfolgen.
Risiken bei Eigenleistungen
Die Eigenentfernung von Asbest birgt erhebliche Risiken:
- Gesundheitsgefährdung: Unsachgemäßer Umgang kann zu starker Faserfreisetzung und gesundheitlichen Schäden führen.
- Rechtliche Konsequenzen: Verstöße gegen Vorschriften können Bußgelder und Haftungsfragen nach sich ziehen.
- Fehlende Entsorgungssicherheit: Asbesthaltiger Abfall muss ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt werden.
Empfehlungen für den Umgang mit Asbest im Altbau
1. Fachkundige Begutachtung
Vor Beginn von Arbeiten sollten Sie eine qualifizierte Asbestuntersuchung durch ein akkreditiertes Labor oder eine Sachverständigenfirma durchführen lassen, um Art und Zustand des Materials zu bestimmen.
2. Beratung und Planung
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse sollten Sie entscheiden, ob Eigenleistungen sinnvoll und zulässig sind oder eine Fachfirma eingeschaltet werden muss. Im Zweifelsfall ist immer die professionelle Sanierung zu bevorzugen.
3. Schutzmaßnahmen bei Eigenleistungen
Wenn Eigenleistungen erlaubt sind, dürfen nur solche Arbeiten erfolgen, die keine Faserfreisetzung bewirken. Tragen Sie stets geeignete Schutzkleidung (z. B. Atemschutzmaske, Einweganzug) und vermeiden Sie Staubentwicklung.
4. Fachgerechte Entsorgung
Asbesthaltiger Abfall muss in speziellen, zugelassenen Containern gesammelt und über zertifizierte Entsorgungsunternehmen entfernt werden. Die Entsorgung darf nicht über den Hausmüll erfolgen.
Fazit
Beim Entdecken von Asbest im Altbau gilt: Sicherheit und Gesundheit haben oberste Priorität. Eigenleistungen sind nur in sehr eingeschränktem Rahmen möglich und dürfen keinesfalls mit riskanten Arbeiten verbunden sein. Für alle sanierungsbedürftigen Asbestmaterialien ist die Beauftragung einer Fachfirma gesetzlich vorgeschrieben und aus gesundheitlichen Gründen dringend zu empfehlen. So schützen Sie sich selbst, Ihre Familie und alle weiteren Beteiligten vor den gravierenden Folgen einer Asbestexposition.
Informieren Sie sich im Vorfeld gut und ziehen Sie im Zweifel immer Experten hinzu, um die Sanierung rechtssicher und sicher durchzuführen.