Bei einer Asbestsanierung ist die Entsorgung kein Nebenschritt am Ende der Baustelle.
Bereits bevor das erste belastete Bauteil entfernt wird, sollte klar sein, wie das Material nach dem Ausbau behandelt wird.
Denn zwischen einer eingebauten Asbestplatte und ihrer endgültigen Entsorgung liegen mehrere wichtige Schritte:
CB Asbestsanierung unterstützt Auftraggeber in Deggendorf dabei, diese Schritte sinnvoll miteinander zu verbinden.
Erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte Arbeiten unserer Einsatzteams. Die Projektdokumentationen zeigen typische Ausgangssituationen, vorbereitende Schutzmaßnahmen, eingesetzte Technik und einzelne Schritte der fachgerechten Ausführung.
Die gezeigten Referenzen dienen als Beispiele aus unserer Praxis. Sie werden nicht automatisch dem Standort dieser Seite zugeordnet. Einen konkreten Projektort nennen wir nur, wenn er sicher dokumentiert ist und veröffentlicht werden darf.







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Asbesthaltige Baustoffe gelten als gefährliche Abfälle.
Das gilt auch für Materialien, bei denen Asbest fest gebunden ist – zum Beispiel bestimmte ältere Asbestzement- oder Faserzementprodukte.
Deshalb sollten solche Abfälle nicht einfach:
werden.
Eine saubere Trennung ist ein zentraler Teil der Entsorgungsplanung.
Unser Team nimmt sich gern die Zeit für eine ausführliche Beratung.
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gründlichkeit zeichnen uns aus.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Ein häufiger Planungsfehler besteht darin, zunächst alles gemeinsam zurückzubauen und erst danach zu sortieren.
Bei Asbest ist das keine gute Lösung.
Wird belastetes Material mit unbelastetem Bauschutt vermischt, kann dadurch eine größere Abfallmenge als asbesthaltig behandelt werden müssen.
Das verursacht nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern kann auch die Entsorgung unnötig verteuern.
Deshalb sollte bereits vor Beginn festgelegt werden:
Was ist belastet?
Was ist unbelastet?
Was wird getrennt gesammelt?
Welche Verpackung wird benötigt?
Je nach Gebäude und Sanierungsprojekt können sehr unterschiedliche Materialien betroffen sein.
Dazu gehören beispielsweise:
Ältere Faserzementprodukte können Asbest enthalten.
Zum Beispiel bestimmte ältere Vinyl- oder Floor-Flex-Platten.
Auch unter einem Boden können belastete Schichten vorhanden sein.
Bei Entkernungen können weitere ältere Baustoffe auftreten, deren Zusammensetzung zunächst nicht eindeutig bekannt ist.
Die Materialart ist wichtig, weil nicht jeder Abfall gleich behandelt werden kann.
Große Dach- oder Fassadenplatten nehmen beim Transport Platz ein.
Trotzdem sollte nicht versucht werden, sie einfach kleinzubrechen, damit sie besser in eine Verpackung passen.
Mechanische Belastung kann Asbestfasern freisetzen.
Deshalb sollte bereits vor dem Ausbau geklärt werden:
Weitere Informationen speziell zu Plattenmaterial finden Sie unter Asbestplatten entsorgen.
Ein Dachprojekt kann überwiegend großformatige Platten erzeugen.
Bei einer Bodensanierung können dagegen kleinere Platten, Kleber oder weitere belastete Schichten anfallen.
Für Verpackung und Transport macht es einen Unterschied, ob wenige Einzelteile oder eine komplette Dach- beziehungsweise Fassadenfläche zurückgebaut werden.
Nicht jede Annahmestelle übernimmt jede Art oder Menge asbesthaltiger Abfälle.
Deshalb müssen die örtlichen Annahmebedingungen vor dem Transport geprüft werden.
Asbesthaltige Abfälle müssen in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen gesammelt und befördert werden.
Welche Verpackung im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von Material und Größe ab.
Entscheidend ist, dass die Verpackung den weiteren Transport ermöglicht, ohne das Material unnötig zu beschädigen oder Fasern freizusetzen.
Bei der Planung sollte deshalb ausreichend Platz vorgesehen werden für:
Bei der Kalkulation einer Asbestentsorgung wird häufig nur an die Fahrt zur Entsorgungsstelle gedacht.
Ein wesentlicher Teil des Aufwandes kann jedoch bereits auf dem Grundstück entstehen.
Zum Beispiel:
Ein Fassadenelement wird in mehreren Metern Höhe entfernt und muss kontrolliert über Gerüst und Arbeitsbereich bis zum Verladepunkt gebracht werden.
Ein Bodenmaterial entsteht dagegen möglicherweise in einem Kellerraum mit engem Zugang.
Für die Planung sind deshalb relevant:
Möglichst vor Beginn des eigentlichen Rückbaus.
Dann kann festgelegt werden:
So lässt sich vermeiden, dass bereits ausgebautes Material unnötig auf der Baustelle bewegt oder zwischengelagert werden muss.
Eine allgemeine Übersicht zum Thema finden Sie auch unter Asbestentsorgung.
Nicht jeder Wertstoffhof nimmt asbesthaltige Abfälle an.
Auch dort, wo eine Annahme möglich ist, können unterschiedliche Regeln gelten.
Zum Beispiel bezüglich:
Bei Kleinmengen aus privaten Haushalten bestehen regional unterschiedliche Möglichkeiten über öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Deshalb sollte vor einer Anfahrt immer geprüft werden, welche Annahmebedingungen am vorgesehenen Standort tatsächlich gelten.
Eine pauschale Aussage wie „jeder Wertstoffhof nimmt Asbest an“ wäre falsch.
Bei den Kosten sollte zwischen reiner Annahmegebühr und dem gesamten Entsorgungsprojekt unterschieden werden.
Zum Gesamtaufwand können gehören:
Weitere Einflussfaktoren sind:
Zwei Projekte erzeugen jeweils dieselbe Menge asbesthaltiger Platten.
Bei Projekt A liegt das Material nach dem Ausbau direkt neben einer gut erreichbaren Zufahrt.
Bei Projekt B muss es von einer höher gelegenen Fassade über ein Gerüst bis zum Fahrzeug transportiert werden.
Die Abfallmenge ist gleich.
Der gesamte Arbeits- und Logistikaufwand nicht.
Weitere Informationen zur Preisbildung finden Sie unter Asbest entsorgen – Kosten.
Asbesthaltige Bauabfälle werden in Deutschland üblicherweise auf dafür vorgesehenen Deponien oder speziellen Deponieabschnitten dauerhaft abgelagert.
Welche konkrete Anlage genutzt wird, hängt von regionalen Vorgaben und dem vorgesehenen Entsorgungsweg ab.
Wichtig ist deshalb:
Nicht zuerst irgendein Transportziel auswählen und anschließend prüfen, ob das Material dort angenommen wird.
Sondern zuerst den zulässigen Entsorgungsweg klären und danach Transport und Verpackung darauf abstimmen.
Ausgebaute asbesthaltige Materialien dürfen grundsätzlich nicht einfach an anderer Stelle wieder eingebaut oder für einen anderen Zweck genutzt werden.
Die Gefahrstoffverordnung beschränkt die weitere Verwendung solcher Materialien auf Abfallbehandlung beziehungsweise Abfallentsorgung.
Eine alte Asbestzementplatte darf daher nicht nach dem Rückbau einfach für einen Schuppen oder eine andere Konstruktion weiterverwendet werden.
Für eine erste Einschätzung der Asbestentsorgung in Deggendorf sind besonders hilfreich:
Bei einem Bodenprojekt sollte außerdem beschrieben werden, welche Schichten entfernt werden sollen.
Bei Dach und Fassade helfen Informationen zu Arbeitshöhe, Gerüst und Zufahrt.
Sie planen den Rückbau asbesthaltiger Baustoffe in Deggendorf?
Dann sollte die Entsorgung von Anfang an Teil der Projektplanung sein.
Schicken Sie uns möglichst:
Auf dieser Grundlage lässt sich besser einschätzen, wie Ausbau, Verpackung, Abtransport und Entsorgungsweg miteinander kombiniert werden können.
CB Asbestsanierung – fachgerechter Rückbau und Asbestentsorgung in Deggendorf und Umgebung.
Asbesthaltige Abfälle sollten getrennt gehalten werden. Dadurch wird vermieden, dass durch Vermischung zusätzliche Abfallmengen als asbesthaltig behandelt werden müssen.
Ja. Auch fest gebundene asbesthaltige Baustoffe wie Asbestzement werden als gefährliche Abfälle eingestuft.
Nein. Unnötige mechanische Beschädigung sollte vermieden werden, da dadurch Fasern freigesetzt werden können.
Nein. Die konkreten Annahmemöglichkeiten und Bedingungen unterscheiden sich regional.
Ja. Asbesthaltige Abfälle müssen in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen gesammelt und befördert werden.
Unter anderem von Materialart, Menge, Verpackung, Zugänglichkeit, Transportaufwand und den Gebühren des vorgesehenen Entsorgungswegs.