TRGS 519 Asbestsanierung

Regelwerk richtig anwenden

TRGS 519 bei Asbestsanierung, Rückbau und Instandhaltung

Die TRGS 519 konkretisiert Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest. Sie ist kein Werbesiegel, sondern ein technisches Regelwerk, das auf die konkrete Tätigkeit angewendet werden muss.

Projekt, Risiko und Verfahren gehören zusammen

Gefährdungsbeurteilung, Qualifikation, technische Ausstattung, Arbeitsplan, Anzeige beziehungsweise weitere betriebliche Voraussetzungen richten sich nach Tätigkeit und Risikoeinstufung. Änderungen der Rechtslage und des Regelwerks müssen aktuell geprüft werden.

Für eine belastbare Einschätzung:
Keine Materialien beschädigen oder bearbeiten. Senden Sie zuerst Fotos, Standort, Bauteil und vorhandene Analyseunterlagen.

Worauf es bei diesem Vorhaben ankommt

Erkundung

Vorhandene Informationen und Materialbefunde in die Planung einbeziehen.

Qualifikation

Erforderliche Sach- und Fachkunde projektbezogen zuordnen.

Schutzmaßnahmen

Faserfreisetzung verhindern oder minimieren und Dritte schützen.

Organisation

Verantwortung, Arbeitsablauf, Anzeige und Dokumentation klären.

Diese Angaben helfen bei der Projektprüfung

  • aktuelle Fassung der TRGS 519
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan
  • Materialbefund und Tätigkeitsbeschreibung
  • Qualifikations- und Betriebsnachweise
  • Anzeige-, Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse
  • Entsorgungsweg und Dokumentation

Klare Leistung statt pauschaler Zusage

Firmensitz ist Bayreuth. Unsere Einsatzteams arbeiten in allen Bundesländern. Ob und wann ein Projekt übernommen werden kann, wird anhand von Umfang, Entfernung, Teamverfügbarkeit und technischer Machbarkeit bestätigt.

Das Angebot beschreibt die enthaltenen Arbeiten und grenzt bauseitige Leistungen, Folgegewerke sowie nicht untersuchte Materialien eindeutig ab.

So läuft eine Anfrage ab

  1. Anfrage mit Standort, Bauteil, Fotos und vorhandenem Befund senden.
  2. Material, Umfang, Zugang und geplante Arbeiten technisch einordnen.
  3. Falls erforderlich Besichtigung oder weitere Materialprüfung abstimmen.
  4. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg festlegen.
  5. Leistungsumfang und Abgrenzungen in einem nachvollziehbaren Angebot beschreiben.
  6. Einsatz terminieren, ausführen und vereinbarte Dokumentation übergeben.

Häufige Fragen

Ist ein Betrieb automatisch „TRGS-519-zertifiziert“?

TRGS 519 ist ein technisches Regelwerk und kein allgemeines Unternehmenszertifikat. Maßgeblich sind die für die konkrete Tätigkeit erforderlichen Nachweise und Voraussetzungen.

Gilt TRGS 519 nur für Unternehmen?

Auch private Arbeiten an Asbest unterliegen rechtlichen Beschränkungen und Schutzanforderungen. Vor Eigenarbeiten sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Wo finde ich die aktuelle Fassung?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht die TRGS 519 und zugehörige Änderungen.

Projekt prüfen lassen

Senden Sie uns Standort, Fotos, ungefähren Umfang und vorhandene Befunde. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zu den nächsten Schritten.

Unverbindlich anfragen+49 (0)160 8522464E-Mail senden