Getrennt erfassen
Asbesthaltige Materialien nicht mit unbelasteten Abfällen vermischen.
Sicherer Weg zur Annahmestelle
Asbesthaltige Platten gehören nicht in Bauschutt oder Restmüll. Der Entsorgungsweg beginnt bei der kontrollierten Demontage und endet mit der Annahme an einer dafür vorgesehenen Stelle.
Verpackungsart, Lagerfläche, Zufahrt und Transport sollten vor dem Ausbau feststehen. So werden offene Umverpackungen, mehrfache Umlagerung und Beschädigungen vermieden.
Asbesthaltige Materialien nicht mit unbelasteten Abfällen vermischen.
Formstabile Platten in passende, verschließbare Verpackungen einbringen.
Transport und Verladung auf Format, Gewicht und Zufahrt abstimmen.
Regionale Bedingungen und erforderliche Unterlagen vorab klären.
Firmensitz ist Bayreuth. Unsere Einsatzteams arbeiten in allen Bundesländern. Ob und wann ein Projekt übernommen werden kann, wird anhand von Umfang, Entfernung, Teamverfügbarkeit und technischer Machbarkeit bestätigt.
Das Angebot beschreibt die enthaltenen Arbeiten und grenzt bauseitige Leistungen, Folgegewerke sowie nicht untersuchte Materialien eindeutig ab.
Unnötiges Brechen oder Zerkleinern ist zu vermeiden, weil dadurch Fasern freigesetzt werden können. Verpackung und Handling werden an das Plattenformat angepasst.
Asbesthaltige Abfälle benötigen einen abgestimmten, sicheren Entsorgungsweg. Eine offene Vermischung mit Bauschutt ist nicht geeignet.
Welche Dokumentation bereitgestellt wird, sollte im Angebot und mit dem vorgesehenen Entsorgungsweg geklärt werden.
Offizielle Informationen: Umweltbundesamt: asbesthaltige Abfälle
Senden Sie uns Standort, Fotos, ungefähren Umfang und vorhandene Befunde. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zu den nächsten Schritten.
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